AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen Vereinsexpress GmbH

Diese Geschäftsbedingungen gelten für belgische, bulgarische, dänische, deutsche, finnische, französische, griechische, irische, italienische, kroatische, luxemburgische, niederländische, österreichische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, schweizerische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Kunden.

§ 1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Vereinsexpress GmbH und ihren Kunden. Soweit im Folgenden der Begriff des Verbrauchers verwendet wird, gilt: Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten vorbehaltlich individueller anderslautender Abreden ausschließlich. Dem formularmäßigen Verweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.

Werden Artikel kostenlos der Bestellung zugegeben, so steht dies unter der Bedingung, dass der Kaufvertrag Bestand hat und insbesondere nicht durch Rücktritt oder Widerruf aufgehoben wird. Wird der Kaufvertrag aufgehoben, sind diese Artikel ebenfalls zurückzugewähren.

er Verkauf der Waren an Verbraucher erfolgt nur für den privaten Gebrauch und nur in haushaltsüblichen Mengen. Der Kunde, gleich ob Verbraucher oder Unternehmer, versichert mit seinem Kauf, dass er die Waren nicht gewerblich weiterverkauft. Vereinsexpress GmbH behält sich vor, solche Vertragsangebote nicht anzunehmen, die den Anschein erwecken, dass mit der Ware der gewerbliche Weiterverkauf intendiert ist.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Sämtliche Informationen auf der Webseite stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Die Darstellung der Produkte in unserem Online-Shop ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern stellt einen unverbindlichen Onlinekatalog dar. Die Informationen stellen weder ein Angebot unsererseits noch einen rechtsverbindlichen Vertrag dar. Der Kunde gibt durch seine Bestellung ein Angebot zum Kauf der in der Bestellung aufgeführten Produkte ab. Nach Erhalt der Bestellung sendet Vereinsexpress GmbH per Email eine Bestellbestätigung. Durch diese erfolgt keine Annahme des Vertragsangebotes des Kunden. Eine Annahme des Angebots erfolgt erst durch Erhalt einer Versandbestätigung. Durch unsere Annahme des Angebots übernimmt Vereinsexpress GmbH kein Beschaffungsrisiko für die betroffenen Waren.

Auch im Rahmen von Trikot- und Gewinnspielaktionen, stellen die von uns zur Verfügung gestellten Informationen kein rechtsverbindliches Angebot dar. Ein rechtsverbindlicher Vertrag über die Ware kommt erst durch Erhalt einer Versandbestätigung zustande.

(2) Bestimmte Waren im Online-Shop kann der Kunde bereits erwerben, wenn sie noch nicht zeitnah zur Auslieferung bereit stehen ("Presale-Ware"). Presale-Waren sind im Online-Shop entsprechend gekennzeichnet. Auf der jeweiligen Produktseite wird der Kunde darüber informiert, wann eine Auslieferung des betreffenden Produkts circa und bis wann spätestens erfolgen wird. Der Kunde nimmt die Bestellung wie bei regulären Produkten vor. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass unabhängig von der gewählten Zahlungsart insbesondere der Einzug der Zahlung wie bei regulären Produkten erfolgt, auch wenn die bestellte Presale-Ware noch nicht ausgeliefert ist, noch nicht zur Auslieferung bereit steht und auch noch nicht in Rechnung gestellt wird. Der Kunde erhält die Rechnung mit Auslieferung der Presale-Ware. Im Übrigen gelten die vorliegenden Bedingungen, insbesondere § 7 (6).

(3) Vereinsexpress GmbH stellt seinen Onlineshop auch sog. Partnern zur Verfügung, die ihrerseits Produkte hierüber verkaufen können. Partner-Produkte sind solche, bei denen auf der jeweiligen Produktseite ein entsprechender Hinweis in Form von "Verkauf und Versand erfolgt durch [Name des Partners]" erfolgt. Durch Vereinsexpress GmbH verkaufte Produkte hingegen sind alle, die im Vereinsexpress GmbH Onlineshop angeboten werden, bei denen kein derartiger ausdrücklicher Hinweis erfolgt, dass es sich um ein Partner-Produkt handelt. Verträge über Partner-Produkte werden unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Partner geschlossen. Für Partner-Produkte entstehen damit keine vertraglichen Ansprüche gegenüber Vereinsexpress GmbH.

§ 3 Preise

Alle Preise beinhalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Ist der Kunde Unternehmer, gilt: zwischen Abschluss und Lieferung eintretende Änderungen der Listenpreise unserer Lieferanten oder der Preisberechnung zu Grunde liegenden Frachten, Steuern, Zölle, Abgaben oder sonstigen Kosten oder das Eintreten neuer Belastungen berechtigen uns zu entsprechender Preiserhöhung, solange der Kunde die Zahlung dieser Kosten von seinen Vertragspartnern verlangen kann.

Ist der Kunde Verbraucher, gilt: eine Preiserhöhung aus vorgenannten Gründen und im vorgenannten Umfang steht uns zu, wenn die Waren oder Leistungen mindestens vier Monate nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen. Dies gilt nicht für Dauerschuldverhältnisse.

§ 4 Wertgutscheine, Prozentgutscheine und Aktionsgutscheine

(1) Wertgutscheine:
Der Kunde kann Wertgutscheine in vorbestimmten Werten erwerben. Der Versand des Gutscheins erfolgt ausschließlich per E-Mail an die bei der Gutscheinbestellung angegebene E-Mail-Adresse. Wertgutscheine gelten für den gesamten Online-Shop mit Ausnahme von Partner-Produkten i.S.v. § 2 (3) dieser Bedingungen letzter Absatz, die im Online-Shop mit dem Hinweis "Verkauf und Versand erfolgt durch [Name des Partners]" gekennzeichnet sind.

Die Einlösung des Wertgutscheins im Rahmen einer Bestellung im Online-Shop erfolgt, indem der Kunde im Check-Out-Prozess auf "Gutscheincode hinzufügen" klickt und den Gutscheincode eingibt. Pro Bestellung ist nur ein Gutschein einlösbar; ein Wertgutschein kann auch nicht mit einem anderweitigen Rabattcode kombiniert werden. Eine nachträgliche Verrechnung mit einem bereits abgeschlossenen Kauf- oder Bestellvorgang ist nicht möglich. Sofern der Wert des Gutscheins den Warenwert des Kaufs überschreitet, bleibt das Restguthaben des Wertgutscheins bestehen. Sofern der Kunde eine ganz oder teilweise mit einem Wertgutschein bezahlte Ware retourniert, wird der rückzuerstattende Betrag auf den Wertgutschein bis maximal zu dessen ursprünglicher Höhe zurückgeschrieben; sofern der aufgrund der Retoure zu erstattende Betrag über den ursprünglichen Wertgutscheinbetrag hinausgeht, wird zuerst ein Betrag in Höhe der ursprünglichen Wertgutscheins auf diesen zurückgeschrieben, der übrige Betrag wird auf das gewählte Zahlungsmittel zurückerstattet.

Der Wertgutschein ist übertragbar. Die Gültigkeit beträgt drei Jahre ab Kaufdatum. Wertgutscheine werden nicht in Bargeld ausgezahlt oder verzinst.

Der Kunde verpflichtet sich, den Gutschein-Code geheim zu halten und nur berechtigten Personen mitzuteilen. Vereinsexpress GmbH haftet nicht für Gutscheincodes, die nach Erwerb verloren gehen oder gestohlen werden. Vereinsexpress GmbH kann mit befreiender Wirkung an den Inhaber des Gutscheincodes leisten; dies gilt nicht, wenn Vereinsexpress GmbH Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des Inhabers des Gutscheins hat. Vereinsexpress GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden aus einer missbräuchlichen Nutzung der Gutscheine, außer diese beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits.

Wertgutscheine dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Vereinsexpress GmbH nicht für gewerbliche Werbe- oder Marketingzwecke Dritter verwendet werden.

(2) Prozentgutscheine:
Prozentgutscheine sind Gutscheincodes, die anders als Wertgutscheine nach § 4 (1) dieser Bedingungen nicht käuflich erworben werden können, sondern die Vereinsexpress GmbH insbesondere aus Kulanz bereitstellt. Sofern für einen Prozentgutschein eine bestimmte Gültigkeitsdauer festgelegt ist, kann der Prozentgutscheine auch nur in diesem Zeitraum eingelöst werden. Bestimmte Waren oder Marken können von der Einlösung eines Prozentgutscheins ausgenommen sein. Prozentgutscheine können grundsätzlich nur einmal genutzt werden. Sofern der Kunde für eine Bestellung einen Prozentgutschein einlöst und die Bestellung vollumfänglich retourniert, etwa durch Ausübung seines Widerrufsrechts, lebt der Prozentgutschein wieder auf und kann nicht erneut genutzt werden; alternativ erhält der Kunde nach Wahl von Vereinsexpress GmbH einen neuen gleichwertigen Prozentgutschein. Sofern ein Prozentgutschein an einen angegebenen Mindesteinkaufswert geknüpft ist, bezieht sich dieser Wert auf den tatsächlich realisierten Einkaufswert; sofern also eine unter Nutzung eines Prozentgutscheins getätigte Bestellung im Nachhinein unter den für den Prozentgutschein angegebenen Mindesteinkaufswert fällt, etwa weil der Kunde für einzelne Waren der Bestellung sein Widerrufsrecht ausübt, verfällt der Rabatt des Prozentgutscheins auch für die übrigen Waren. Auch in diesem Fall lebt der Prozentgutschein wieder auf und kann für eine weitere Bestellung genutzt werden; alternativ erhält der Kunde nach Wahl von Vereinsexpress GmbH einen neuen gleichwertigen Prozentgutschein.

(3) Aktionsgutscheine:
Aktionsgutscheine sind Gutscheincodes, die anders als Wertgutscheine nach § 4 (1) dieser Bedingungen nicht käuflich erworben werden können, sondern die Vereinsexpress GmbH im Rahmen von Tagesaktionen bereitstellt, indem bei Aufruf des Online-Shops die Tagesaktion, der angebotene Rabatt und der zugehörige Rabattcode angezeigt werden. Bestimmte Waren oder Marken können von der Einlösung eines Aktionsgutscheins ausgenommen sein. Sofern ein Aktionsgutschein an einen angegebenen Mindesteinkaufswert geknüpft ist, bezieht sich dieser Wert auf den tatsächlich realisierten Einkaufswert; sofern also eine unter Nutzung eines Prozentgutscheins getätigte Bestellung im Nachhinein unter den für den Prozentgutschein angegebenen Mindesteinkaufswert fällt, etwa weil der Kunde für einzelne Waren der Bestellung sein Widerrufsrecht ausübt, verfällt der Rabatt des Prozentgutscheins auch für die übrigen Waren. Sofern der Kunde für eine Bestellung einen Aktionsgutschein einlöst und die Bestellung vollumfänglich retourniert, etwa durch Ausübung seines Widerrufsrechts, lebt der Aktionsgutschein nicht wieder auf und kann nicht erneut genutzt werden.

(4) Alle in § 4 dieser Bedingungen genannten Gutscheinarten, also Wertgutscheine, Prozentgutscheine und Aktionsgutscheine, können in keiner Weise miteinander kombiniert werden.

§ 5 Widerrufsrecht und Widerrufsformular

(1) Ausschließlich Verbrauchern wird für durch Vereinsexpress GmbH verkaufte Produkte ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften eingeräumt; beachten Sie hierzu bitte die Widerrufsbelehrung (abrufbar unter: https://www.cawila.de/de-de/informationen/widerrufsrecht/) sowie das Widerrufsformular (abrufbar unter: https://www.cawila.de/de-de/informationen/widerrufsformular/).

Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

(2) Für Partner-Produkte nach § 2 (3) dieser Bedingungen steht Verbrauchern ebenfalls ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie entweder uns

Cawila
c/o Vereinsexpress GmbH
Feldkoppel 6
49779 Niederlangen
Deutschland
Telefon: +49 5939 - 95 878-0
E-Mail: [email protected]

oder den jeweiligen Partner mittels einer eindeutigen über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sofern Sie sich für eine Ausübung des Widerrufsrecht für Ihr Partner-Produkt gegenüber Vereinsexpress GmbH entscheiden, beachten Sie auch hierfür bitte die Widerrufsbelehrung (abrufbar unter: https://www.cawila.de/de-de/informationen/widerrufsrecht/) sowie das Widerrufsformular (abrufbar unter: https://www.cawila.de/de-de/informationen/widerrufsformular/).

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Ist der Kunde Verbraucher, gilt: die Ware bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung in unserem Eigentum. Der Käufer ist nicht befugt, die Ware zu verkaufen, zu veräußern oder zu belasten, bevor sie nicht in sein Eigentum übergegangen ist. Betreibt ein Dritter die Zwangsvollstreckung in die Ware, ist der Kunde verpflichtet, uns hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und uns alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für eine Intervention erforderlich sind. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht nachkommt, kann der Verkäufer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Waren verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Ware durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Verkäufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

Ist der Kunde Unternehmer, gilt zusätzlich: Die Ware bleibt unser Eigentum, bis alle Forderungen erfüllt sind, die uns gegen den Kunden jetzt oder auch zukünftig zustehen. Dies schließt sämtliche Saldoforderungen aus Kontokorrent mit ein. Vereinsexpress GmbH ist verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten. Die Grenze für das Entstehen des Freigabeanspruchs liegt bei 150 % des maßgeblichen Schätzwertes. Die Ware darf im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs weiterverkauft werden. Die Kaufpreisforderung tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe der noch offenen, uns zustehenden Forderung ab; Vereinsexpress GmbH nimmt die Abtretung bereits jetzt an. Der Kunde bleibt widerruflich zur Einziehung der Forderung berechtigt. Er teilt auf formlose Anfrage Name und Anschrift des Schuldners mit. Vereinsexpress GmbH wird die Forderung unsererseits nicht einziehen, soweit der Kunde sich nicht in Verzug befindet oder ein Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden gestellt wurde.

Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware geschieht für uns. Im Fall der Verarbeitung oder Umbildung der Ware mit nicht in unserem Eigentum stehenden Stoffen erwirbt Vereinsexpress GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Ware (Faktura-Endbetrag inkl. Umsatzsteuer) zum Wert der neuen Sache. Gleiches gilt für den Fall der Verbindung oder untrennbaren Vermischung, soweit die Ware nicht die Hauptsache ist.

§ 7 Lieferung

(1) Ist die Lieferung der Ware geschuldet, übergeben wir die Ware an ein Versandunternehmen, das die Ware frei Bordsteinkante anliefert. Die Lieferdauer für das gewünschte Produkt ergibt sich aus der Warenbeschreibung im Rahmen unseres Angebots. Ist dort nichts anderes angegeben, versenden wir die Ware bei der Vereinbarung von Vorkasse in der Regel binnen zweier Werktage seit Zahlungseingang; ist nicht Vorkasse vereinbart, in der Regel binnen zweier Werktage seit Eingang Ihrer Bestellung.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, gilt: alle Sendungen reisen stets auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Wir wählen Versandart und -weg, jedoch ohne Gewähr für billigste Verfrachtung, volle Ausnutzung des Ladegewichts und gewünschte Wagen- oder Behältergröße. Wünsche des Kunden werden nach Möglichkeit und auf seine Kosten berücksichtigt. Für Lieferverzögerungen, die das Versandunternehmen zu vertreten hat, haften wir nicht.

(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten), haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Vertragsteils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Wenn die Behinderung länger als 6 Wochen dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils vom Vertrag zurückzutreten.

(5) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern die Produkte getrennt nutzbar sind, wobei wir bei Teillieferungen die zusätzlichen Versandkosten tragen.

(6) Vereinsexpress GmbH behält sich das Recht vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten, sofern ihr die Ware trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Kaufvertrags ihrerseits und trotz Beachtung der kaufmännischen Sorgfalt von ihren Lieferanten nicht ausgeliefert wird und sie dies nicht zu vertreten hat; in dem Fall wird der Kunde, sofern er Verbraucher ist, unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert, ihm steht seinerseits ein Rücktrittsrecht zu und ihm wird die gezahlte Kaufsumme unverzüglich auf die gewählte Zahlungsart rückerstattet

§ 8 Gewährleistung bei Kaufverträgen

Wir weisen darauf hin, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:

  • bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind,
  • bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer Beanspruchung).

Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

Gewährleistungsansprüche von Unternehmern verjähren in einem Jahr; hiervon unberührt bleibt die Verjährung von Rückgriffansprüchen im Sinne der §§ 478, 479 BGB. Wird gebrauchte Ware verkauft, ist die Gewährleistung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen: es sei denn wir haben grob fahrlässig oder vorsätzlich unsere Pflichten verletzt. Gegenüber Verbrauchern verjähren die Gewährleistungsansprüche in zwei Jahren, bei gebrauchter Ware in einem Jahr.

Ist der Kunde Kaufmann, gilt: der Kunde muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf deren Identität sowie auf Transport- und Lagermängel untersuchen und uns von etwaigen Mängel oder Verlusten sofort durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs und schriftlich Mitteilung machen. Im Übrigen müssen uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.

Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeder Art aus. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.

§ 9 Haftung

Schadensersatzansprüche wegen sämtlicher Leistungsstörungen und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherung, die den Kunden gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen, sowie für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit. Lieferverzögerungen, die aufgrund von Verzögerungen bei der Herstellung entstehen, haben wir nicht zu vertreten.

Unsere Haftung für Schäden und Aufwendungen, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, ist ausgeschlossen, soweit die Ansprüche nicht auf der Verletzung von Vertragspflichten, deren ordnungsgemäße Erfüllung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (im Folgenden: "Kardinalpflichten") beruhen oder Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind. Ansprüche, die ihre Grundlage im Produkthaftungsgesetz finden, bleiben ebenfalls unberührt.

Soweit fahrlässig eine Kardinalpflicht verletzt wird, ist unsere Haftung der Höhe nach auf solche Schäden und Aufwendungen beschränkt, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

Ist der Kunde Unternehmer gilt: ein Rücktrittsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, wenn wir die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben. Das Rücktrittsrecht wegen Mängelgewährleistung bleibt davon unberührt.

Vorstehendes gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

Ist der Vertragspartner Unternehmer, so bleiben im Fall einer Entgeltforderung die Ansprüche des Vertragspartners auf Verzugszinsen von Vorstehendem unberührt. Gleiches gilt für den Anspruch des Vertragspartners einer Entgeltforderung auf die Pauschale nach § 288 Absatz 5 BGB oder auf Ersatz des Schadens, der in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.

§ 10 Individualisierung und Veredelung mit Motiven

Der Käufer trägt das Risiko der Verwendbarkeit der von uns bezogenen Motive für den jeweiligen von ihm verfolgten Zweck, soweit nicht schriftlich etwas anderes mit uns vereinbart ist. Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass ihre Verwendung nicht die Rechte Dritter verletzt.

Es ist nicht die Pflicht des Veredelers bei dem Druck von Motiven und Mustern die Freiheit von gewerblichen Schutzrechten Dritter beziehungsweise die Einwilligung in die Verwendung jener sicherzustellen.

Wird ein eigenes Motiv/Muster/Design des Kunden zur Verarbeitung/Herstellung übermittelt oder nimmt der Kunde sonstigen gestalterischen Einfluss auf das Produkt, garantiert der Kunde die Freiheit von gewerblichen Schutzrechten Dritter, insbesondere Firmenbezeichnungen, Urheber, - Persönlichkeits-, und/oder Markenrechte. Der Auftraggeber/Kunde wird, sofern die Pflichtverletzung von ihm zu vertreten ist, die Vereinsexpress GmbH von allen Forderungen und Ansprüchen wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter freistellen. Die Vereinsexpress GmbH ist zur Nachprüfung der eingereichten Motive/Muster/Designs nicht verpflichtet, sie ist aber berechtigt bei begründeten Verdacht einer Rechtsverletzung die Arbeiten bis zur Aufklärung abzubrechen. Etwaige Schäden und frustrierte Aufwendungen gehen im Falle einer Verletzung der oben beschriebenen Rechte, durch den Auftraggeber/Kunden zu dessen Lasten.

§ 10a Besondere Aspekte bei individualisierten und/oder veredelten Produkten

Nach begonnener Veredelung der gelieferten Waren durch den Käufer ist jede Beanstandung offener Mängel, einschließlich solcher, die bei gehöriger Prüfung (§ 377 HGB) festzustellen gewesen wären, ausgeschlossen. Die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers bleiben davon unberührt Den Prozess der Veredelung der gelieferten Waren führt der Käufer auf eigenes Risiko durch. Es wird keinerlei Haftung gleich welcher Art (mit Ausnahme der in § 9 ausgenommenen Haftungsfälle) übernommen, wenn eine Veredelung abweichend von den von uns gegebenen Hinweisen, insbesondere zur Anwendung der Veredelungstechnologien, vorgenommen wurde. Der Veredler haftet nicht für handelsübliche Abweichungen oder geringe technisch nicht vermeidbare Abfälle und Abweichungen, z. B. der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs.

Ein Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB insbesondere nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

§ 11 Aufrechnung

Der Kunde kann mit eigenen Forderungen nur aufrechnen, die unbestritten, von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkungen gelten nicht, soweit die Forderung dem gleichen Vertragsverhältnis wie unsere Forderung entstammt, gegen die aufgerechnet werden soll.

§ 12 Hinweis zu Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Wir sind nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Wir bitten um Verständnis, dass wir dazu auch nicht bereit sind.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher, genießt er auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen desjenigen Rechts, das ohne die vorstehende Klausel anzuwenden wäre, also insbesondere des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).

Für deutsche Kunden gilt:
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Crailsheim Gerichtsstand.

Für belgische, bulgarische, dänische, finnische, französische, griechische, italienische, irische, kroatische, luxemburgische, niederländische, österreichische, polnische, portugiesische, rumänische, tschechische, schwedische, schweizerische, slowakische, slowenische, spanische und ungarische Kunden gilt:
Ist der Kunde Verbraucher, kann er nach seiner Wahl Ansprüche im Zusammenhang mit den vorliegenden Bedingungen entweder vor dem Gericht des Ortes, an dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, sofern dies ein EU-Mitgliedsstaat ist, oder vor dem Gericht am Unternehmenssitz von Vereinsexpress GmbH in Deutschland geltend machen. Vereinsexpress GmbH kann Klagen gegen einen Kunde, der Verbraucher ist, vor den Gerichten des Mitgliedstaats erheben, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. Ist der Kunde Unternehmer, gilt die Zuständigkeit deutscher Gerichte am Sitz der Vereinsexpress GmbH als vereinbart, wobei Vereinsexpress GmbH außerdem berechtigt ist, Klage am Sitz des Unternehmers zu erheben.

Stand Juli 2024